Roller Versicherung - Versicherungskennzeichen

Mit dem neuen Jahr gelten auch die alten, blauen Schilder für die Roller Versicherung nicht mehr. Wer sich im Straßenverkehr aufhält, und noch immer mit einem veralteten Kennzeichen unterwegs ist, der macht sich strafbar. Denn dies bedeutet, dass er ohne Versicherungsschutz fährt. Um sich die neuen Schilder zu besorgen, reicht ein kleiner Ausflug zur zuständigen Kfz-Versicherung. Diese statten alle Fahrzeuge mit den benötigten Versicherungskennzeichen aus.

Versicherungen für Rollerfahrer haben mit dem neuen Jahr auch einige Wendungen bekommen, was die Beitragsberechnungen angeht. So geht der Trend allgemein dahin, dass Tarife immer weiter differenziert werden und allgemeingültige Policen zunehmend aus dem Angebot der Versicherungen verschwinden. Dies bedeutet, dass beispielsweise das Alter des Rollerinhabers oder sein Wohnort eine entscheidende Rolle bei der Beitragsbemessung spielen.

Allgemein gilt, dass in Deutschland jeder einen Roller fahren darf, der mindestens über die kleine Motorrad-Führerscheinklasse verfügt. Seit 2013 gilt dies europaweit einheitlich und wird als AM bezeichnet. Zudem müssen Rollerfahrer mindestens sechzehn Jahre alt sein. Selbstverständlich berechtigt auch jede höhere Führerscheinklasse zum Fahren des Rollers.

Große Preisunterschiede bei der Motorroller Versicherung

Wer noch seine optimale Versicherung sucht, sollte sich in jedem Fall vorab über die verschiedenen Angebote der Versicherungen informieren und einen Preisvergleich durchführen. So kann mit einem Vergleich in einem Jahr einiges an Geld gespart werden. Denn die Beiträge weisen derzeit eine Spanne von 70 bis zu 270 Euro auf, was die Haftpflichtversicherungen betrifft.

Wer seinen Roller beispielsweise nach dem Winter lange Zeit nicht mehr benutzt hat, dem ist es grundsätzlich anzuraten, ein paar Übungsrunden zu drehen, bevor dieser wieder täglich zum Einsatz kommt.